23.09.2021 - 4.2 Antrag auf Errichtung von 2 Tennisplätzen mit C...

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Protokoll

Mit Mail vom 16.8.2021 beantragte der Grundstückseigentümer der Flurstücke 17 und 18 in der Gemarkung Starrvitz, Flur 13 die Errichtung von 2 Tennisplätzen und einem Clubhaus (Antrag mit Plänen in der Anlage 1).

 

Hinweise des Bauamtes:

Für das beantragte Vorhaben besteht ein Planungserfordernis (Bebauungsplan). Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist für die Flurstücke eine Mischbaufläche und im südwestlichen Bereich eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus (Anlage 2 B-Planpoolauskunft).

Grundsätzlich ließe sich für den Bereich der Mischbaufläche ein Bebauungsplan ableiten, nicht aber für den Schutzbereich. In diesem Bereich ist allerdings laut Antrag ein Tennisplatz geplant.

 

Über das Flurstück 18 verläuft gegenwärtig der Zufahrtsweg zum Ostseekino (vorhabenbezogener B-Plan Nr. 27 „Freiluftkino Starrvitz“).Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Speicher-Bistro Strarrvitz“ wurde die Straße in dem gemeindlichen Flurstück 21 zwar dargestellt, wurde aber bis heute durch die Gemeinde nicht umgesetzt. Eine Regelung wäre im Planverfahren erforderlich. (Anlage 3 Geltungsbereich auf Luftbild).

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB)

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zustimmend, ablehnend oder abweichend zum Antrag durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

Herr Heese verliest die Hinweise des Bauausschusses.

 

Der Grundstückseigentümer wurde zu dieser Sitzung eingeladen. Da er terminlich verhindert ist, hat er eine schriftliche Zusammenfassung verfasst. Diese wird von Herrn Kuhn verlesen.

 

Es wird noch einmal eindeutig festgestellt, dass ein Teil im Schutzgebiet liegt und deshalb nicht genehmigungsfähig ist. Weiterhin ist zu vermuten, dass das Clubhaus eher für eine Ferienvermietung genutzt werden soll. Zudem wird für das Vorhaben kein Bedarf gesehen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt eine ablehnende Beschlussvorlage.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage