11.09.2019 - 6.5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme beabsichtigt, eine neue KITA zu errichten. Da der Standort der neuen KITA sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist zur Herstellung des Baurechtes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dies ergab ein Plangespräch am 23.1.2019 im Bauamt des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Gemeinde Lohme hat daraufhin am 14.2.2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "KITA Lohme" gefasst (BE-Nr: 052.6.29-293/19). Die Planung wurde am 20.3.2019 angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen des B-Planes vom 28.3.2019 bis zum 30.4.2019 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 12.3.2019 bis 29.3.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden erfolgte durch Anschreiben vom 11.3.2019. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der B-Planunterlagen mit dem Umweltbericht, einer artenschutzrechtlichen Prüfung und umweltrelevanten Stellungnahmen erfolgte im Amt Nord-Rügen und im Internet vom 1.7.2019 bis zum 2.8.2019. Die Bekanntmachung wurde vom 12.6.2019 bis 4.7.2019 ortsüblich, auf der Homepage des Amtes und im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 6.6.2019. Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1.  Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 21 „KITA Lohme“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 17 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 15 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

                    a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

         Landesamt für Gesundheit und Soziales MV

         e.dis

         EWE

         Deutsche Telekom

         Wasser- und Bodenverband Rügen
 

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Landkreis Vorpommern-Rügen
 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen
             zur Planung:

         Forstamt Rügen

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

         IHK zu Rostock

         Landesamt für Innere Verwaltung MV

        Landesamt für Umwelt, Nazurschutz und Geologie MV

        Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

         Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

         Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

         Gemeinde Sagard

         Gemeinde Glowe

         Stadt Sassnitz

 

2.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

3.     Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)beschließt die Gemeindevertretung Lohme den Bebauungsplan Nr. 21 „KITA Lohme“ für den Bereich des Bauhofes, des Bolzplatzes und der KITA in Lohme bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 

4.     Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt.

5.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 21 „KITA Lohme“ mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB ortsüblich gem. § 10 und 10a BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung sowie die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage