09.12.2021 - 6.3 Grundsatzbeschluss zur beantragten Entwicklung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 09.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Schmidt von der Christburk GmbH stellte in der Gemeindevertretersitzung am 1.7.2021 sich und seine Firma vor. Seine Firma hat das Grundstück der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft in Lancken für sich reserviert und möchte die Fläche im Rahmen eines B-Planes entwickeln.
Das Projekt wurde den Gemeindevertretern anhand von Plänen vorgestellt (Anlage). Die Fläche umfasst 3,3 ha. Geplant ist mit einer GRZ von unter 0,3 (ca. 9.900 m² Gebäudegrundfläche) und einer GFZ von unter 0,8 ( 2 bzw. 3 Vollgeschosse zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss). Die Bestandsgebäude müssen abgerissen werden Die Größe der Bestandsgebäude beträgt 2.020 m². Das entspricht einer GRZ im Bestand von 0,06. Auf einer Wohnfläche von ca. 20.000 m² sollen Wohnungen und auch gewerbliche Räume entstehen. Die Idee ist, hier den ländlichen Charakter mit einer Art Landgut zu entwickeln. Die Wohnungen sollen Eigentumswohnungen, aber auch Mietwohnungen sein. Es wird durch den Vorhabenträger Wert auf die Eigenständigkeit der Siedlungsanlage gelegt, Gewerbe des Grundbedarfs wären in der Anlage möglich (Bäcker, Imbiss – dazu muss noch eine Marktanalyse erfolgen).
Die Gemeindevertreter wiesen in der Sitzung am 1.7.2021 darauf hin, dass die Gemeinde einen rechtsgültigen Beschluss gefasst hat, dass diese Fläche nicht bebaut werden soll. Die Gemeindevertreter verwiesen das Anliegen von der Christburk GmbH zurück in den Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 5.8.2021 über den Antrag erneut beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag nicht zuzustimmen.
In der Gemeindevertretersitzung am 26.8.2021 wurde der Beschlussentwurf vertagt und erneut in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt verwiesen.
Zu der der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 23.9.2021 wurde der Vorhabenträger erneut eingeladen. Leider konnte die Einladung nicht angenommen werden. Nach ausführlicher Diskussion empfieht der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt erneut der Gemeinde Dranske, dieses Projekt abzulehnen.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB)
Der Vorsitzende des „Bauausschusses“, Herr Heese, erklärt, dass das Ergebnis aus der Sitzung des Bauausschusses vom 05.08.21 in seiner folgenden Sitzung am 23.09.21 bestätigt und empfohlen wurde, dem Antrag nicht zuzustimmen.Es besteht nach wie vor der Grundsatzbeschluss, dass diese Fläche nicht bebaut werden darf. Hier muss eine Zersiedelung verhindert werden.
In der Sitzung am 23.09.21 sollte darüber beraten werden, ob eine Verringerung der Größenordnung (u. a. 2-3 Geschossigkeit reduzieren) des Projektes möglich wäre. Herr Große fragt an, ob Herr Schmidt darüber schriftlich informiert wurde. Herr Kuhn bestätigt dies.
Eine schriftliche Stellungnahme von Herrn Schmidt liegt nicht vor.
Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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96,1 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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