18.11.2021 - 4.1 Vorstellung und Erörterung des Vorentwurfes zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 18.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Herr Mill erläutert anhand von Planzeichnungen den B-Plan Nr. 23 und seine Entwürfe zur 2. Änderung.
Im geltenden B-Plan sind Wohnen und Beherbergung gleichberechtigt und es liegt keinerlei Gewichtung vor. Es sind sowohl Wohnen oder auch reines Ferienwohnen möglich. Es gibt ein großzügiges Maß der baulichen Nutzung und der baulichen Höhen (12,50 m Höhe, westlich bis 15 m möglich – 3 Geschossigkeit). Es gibt durchgehende Baufelder und keine Einschränkung der Bauweise.
Am 25.06.2020 wurde der Beschluss über die 2. Änderung des B-Planes 23 gefasst. Die 1. Änderung erfolgte wegen der Novellierung der Baunutzungsverordnung.
Im Beschluss über die 2. Änderung wurde formuliert, dass Flächen neu strukturiert werden sollen, d. h. Flächen sind ausschließlich für die Wohnbebauung zu planen. Gebäudelängen sollen auf 18 m begrenzt werden, Pultdächer und Staffelgeschosse sind nicht mehr zulässig.
Dranske kann Zuzug verzeichnen, d.h., es ist allgemein eine positive Entwicklung für den Kauf von Bauflächen festzustellen.
Herr Mill schlägt vor, einen Großteil der Flächen für Wohnbebauung umzuwandeln – dazu ist ein Nachweis des Bedarfes notwendig.
Zu beachten ist, dass sich die Fläche der ehemaligen Kita bereits im Privatbesitz befindet .D. h., wenn das Maß der baulichen Nutzung dort auch reduziert wird, kann der Eigentümer Schadensersatzansprüche gelten machen. Hier könnte nur mit dem Eigentümer verhandelt werden.
Herr Mill schlägt eine gestaffelte Reduzierung der Bauwerkshöhen von Südosten nach Nordwesten vor. Generelle Reduzierung der Gebäudehöhen von 12 m auf 11 m. Die Gebäudelängen werden im gesamten Gebiet auf 18 m reduziert. Der westliche Bereich (Fläche ehemals Block 8) wird reines Wohngebiet – Anwendung städtebaulicher Grundsätze (in der Nachbarschaft befindet sich eine Kleingartenanlage) – Reduzierung des Störpotenzial stufenweise. Dort sollten dann die Gebäudehöhen auf 9 m reduziert werden.
Durch den Zustand der Straße „Rosa-Luxemburg-Ring) gilt das Baugebiet als nicht voll erschlossen.
Herr Mill befürwortet die Vergabe des gesamten Bauvorhabens an einen Anbieter.
Herr Dippe erachtet die Möglichkeit des Betreuten Wohnens sowie sozialen Wohnungsbau als wichtig.
Herr Mill erklärt den Unterschied zwischen Allgemeinem Wohngebiet (WA) und Reinem Wohngebiet (WR):
Reine Wohngebiete (WR) dienen ausschließlich dem Wohnen. Andere Nutzungen haben sich dem Wohnen unterzuordnen und können lediglich als vereinzelte Abweichungen ausnahmsweise zugelassen werden.
Allgemeine Wohngebiete (WA) sind vorwiegend dem Wohnen gewidmet und erlauben - im Unterschied zu den WR-Gebieten - ein breiteres Spektrum der die Wohnnutzung ergänzenden, aber nicht störenden gewerblichen Nutzung, mit einem zahlenmäßigen Übergewicht an Wohngebäuden sowie Wohnungen.
Frau Krausche erklärt, dass bei 18 m Gebäudelänge kaum Mehrfamilienhäuser oder betreutes Wohnen möglich sind. Herr Mill widerspricht dem, denn bei zweigeschossigen Gebäuden mit einer Länge von 18 m ist das sehr wohl möglich, auch Hausgruppen wären möglich.
Herr Große macht darauf aufmerksam, dass der B-Plan um die Betonstraße bis zur Kreuzung Schulstraße erweitert werden sollte. Damit wird sich Herr Mill noch einmal mit beschäftigen.
Über eine Übertragung von Erschließungsinhalten an den Eigentümer könnte verhandelt werden.
Herr Große erklärt weiter, dass im Westen (ehemals Block 8) immer Beherbergungsbe-bauung vorgesehen war. Aus kaufmännischer Sicht ist das richtig so. Dies stellt aber einen Verstoß gegen städtebauliche Grundsätze dar – Herr Mill rät davon ab. Es würde sehr schwierig werden, der Raumordnung diesen Vorschlag zu erklären.
Erläuterung: WA – allgemeines Wohnen
WR – hier auch kleiner Pensionsbetrieb möglich
Der Bauausschuss empfiehlt nach dem Vorentwurf weiterzuarbeiten.