06.11.2019 - 6.2 Platzkosten für die Kindertagesstätte "Spielhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Träger der Kindertagesstätte, der Verein Spielhaus Lohme e.V., beabsichtigt mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen ab 01.09.2019 eine neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung für die Kindertagesstätte „Spielhaus Lohme“ abzuschließen. Bestandteil dieser Vereinbarung sind die monatlichen leistungsbezogenen Platzkosten der Einrichtung. Die Höhe der Kosten für einen Ganztagsplatz-Krippe betragen 865,63 €; für einen Ganztagsplatz-Kindergarten 441,03 € und für einen Ganztagsplatz-Hort 353,20 €. Nach Abzug der jetzigen Landes- und Kreismittel ergeben sich folgende Entgelte für die Wohnsitzgemeinde und die Personensorgeberechtigten:
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Kinderkrippe |
Kindergarten |
Hort |
monatliche Platzkosten |
865,63 € |
441,03 € |
353,20 € |
davon Landesanteil |
228,00 € |
116,00 € |
54,00 € |
davon Kreisanteil |
65,66 € |
33,41 € |
15,55 € |
davon Anteil Kommune |
285,99 € |
145,81 € |
141,83 € |
davon Anteil Eltern |
258,98 € |
145,81 € |
141,82 € |
Trotz Zustimmung ist den Abgeordneten nicht klar, wie die Geldmittel fließen. Z.B.:
- Wie läuft der finanzielle Ausgleich zwischen den Kommunen für die Betreuung von Kindern anderer Wohnsitzgemeinden
- Was passiert ab dem 1.1.20, wenn die Elternanteile entfallen?
Hierzu bitten die Abgeordneten Frau Clement um entsprechende Erklärungen, möglichst an Beispielen erläutert. Frau Clement ist auch gern persönlich gesehen, um die Fragen der Abgeordneten in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13 MB
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