09.03.2022 - 6.2 Grundsatzbeschluss zur Anschaffung einer mobile...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Um den Künstlern im Seebad Breege-Juliusruh eine Auftrittsplattform zu bieten, soll eine mobile Bühne angeschafft werden, die dann an den entsprechenden Standorten aufgestellt werden soll (wie.z.B. Promenade, Kurplatz, Kurpark, Hafen usw). Diese wäre in ihrer Größe variabel (von 2m²bis 24m²) und kann schnell im Tourismusgebiet aufgestellt werden. Einheimische Bands und Künstler sollen gefördert und Kunst und Kultur im Urlaub einen höheren Stellenwert bekommen. Derzeit mietet sich die Gemeinde solche Bühnen bei Bedarf, was auf Dauer nicht wirtschaftlich ist. 

 

Die Finanzierung würde sich bei einer Bewilligung wie folgt darstellen:

 

Kosten: 5.473,88

Fömi: 4.379,10

EM: 1.094,78

Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige investive Ausgabe. Gemäß § 48 (3) Nr. 1 KV M-V i.V.m. Nr. 3 der Festlegung zu den Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenzen zum § 48 KV M-V, gilt die Ausgabe als geringfügig und es bedarf keiner Pflichtnachtragssatzung.

Zu prüfen ist, ob die Ausgabe nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden kann. Hierzu muss die Maßnahme unvorhergesehen und unabweisbar sein und die Deckung muss gewährleistet sein. Können diese drei Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt werden, bleibt die Ausgabe eine zusätzliche Belastung für die Jahresrechnung 2022.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Breege beschließt die Anschaffung einer mobilen Bühne im Jahr 2022 unter dem Einsatz von Fördermitteln über 80%  für ein Kleinprojekt des Landkreises VR. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage