15.06.2022 - 6.8 Antrag zur Einrichtung von Verkehrseinrichtunge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Vermehrt musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass in dem Bereich der Feuerwehrzufahrt in der Dorfstraße Fahrzeuge parken und so die Einsatzfahrzeuge im Notfall blockieren. Ein Abstrafen der Fahrzeuge ist derzeit nur erschwert möglich, da die amtliche Beschilderung fehlt. Eine Prüfung durch den Außendienst des Amtes Nord-Rügen ist erfolgt und eine amtliche Beschilderung wird für sinnvoll erachtet. Der Landkreis Vorpommern Rügen, hier: die Straßenverkehrsbehörde, wird eine amtliche Anordnung nur vornehmen, wenn ein gemeindliches Einvernehmen vorliegt. Insoweit ist die Beschlussfassung in Bezug auf die Beschilderung durch Verkehrszeichen 283 „absolutes Halteverbot“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ unumgänglich.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung des Verkehrszeichen 283 „absolutes Halteverbot“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ zu stellen und nach Genehmigung aufstellen zu lassen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage