21.09.2022 - 6.2 Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Breege entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden. Herr Richard Foltis spendete für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Breege 600,00 Euro am 21.07.2022.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die Annahme der Spende von 600,00 Euro von Herrn Richard Foltis, Baunsbergstraße 53, 34131 Kassel.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage