21.09.2022 - 6.3 Nachtragshaushalt 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach § 48 Kommunalverfassung M-V muss die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung erstellen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen in erheblichem Umfang bei einzelnen Aufwandspositionen getätigt werden sollen oder müssen. Gleiches gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.

 

Der Nachtragshaushaltsplan muss nach § 7 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, enthalten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer heutigen Sitzung die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2022

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage