21.09.2022 - 6.1 Beschluss über die Zulässigkeit eines Bürgerbeg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breege am 15. Juni 2022 überreichte der Vorstand der Ortsgruppe der Volkssolidarität ein Bürgerbegehren zur Änderung der Sat-zung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Breege.

 

Der Antrag ging schriftlich ein, enthielt vier Namen von vertretungsberechtigten Personen und 8 Unterschriftsblätter mit insgesamt 184 Unterschriften.

 

Gemäß den Formvorschriften für die Durchführung eines Bürgerbegehrens sind neben Name, Vorname und Anschrift auch das Geburtsdatum und der Tag der Unterzeichnung aufzuführen. Dies fehlt den eingereichten Unterschriftslisten.

 

Bürgerbegehren sind nicht möglich für Angelegenheiten, die in den Negativkatalog des § 20 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) fallen.

 

Das hier vorliegende Bürgerbegehren richtet sich gegen eine kommunale Abgabensatzung. Dabei geht es nicht um die Abgabenhöhe sondern um den personenbezogenen Geltungsbe-reich. Gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 3 findet ein Bürgerentscheid nicht statt über Entscheidungen im Rahmen des gemeindlichen Haushalts-, Rechnungsprüfungs- und Abgabenwesens und in diesem Rahmen auch Entscheidungen über Entgelte und kommunale Betriebe. Da es sich bei dem gewünschten Bürgerbegehren um eine Abgabensatzung handelt, ist dieses ausge-schlossen.

 

Hinweis:

Die beschwerte Regelung ist durch Landesgesetz vorgegeben. Insoweit hätte das Bürgerbe-gehren auch, wenn es nicht dem Negativkatalog des § 20 KV M-V zuz7uordnen wäre, da gemeindliches Ortsrecht nicht Landesrecht brechen kann. Insofern wird angeraten, dass der Bürgermeister beauftragt wird, dieses Begehren an die hier im Wahlkreis tätigen Mitglieder des Landtages weiterzuleiten.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege erklärt das Bürgerbegehren für unzulässig.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag einschließlich der Unterschriftensammlung an die Landtagsabgeordneten im hiesigen Wahlkreis weiterzuleiten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

7

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage