01.12.2022 - 6.3 Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines mar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 01.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für das Projekt wurde das Büro grünblau Landschaftsarchitektur zur Erarbeitung einer ersten Projektidee beauftragt. Eine entsprechende Projektskizze wurde von der FLAG "Rügen" (lokale Aktionsgruppe Fisch) positiv beschlossen. Nunmehr ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen. Unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Fördervoraussetzungen sowie einer Mittelzuweisung vom Land würde sich dann die Finanzierung wie folgt darstellen:
Gesamtkosten: 137.293,89
Förderung: 97.375,08
Eigenmittel: 39.918,81
Die Eigenmittel sind in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.
Die Gemeindevertreter ermächtigen den Bürgermeister und seinen Stellvertreter den Auftrag auszulösen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Breege beschließt die Errichtung eines maritimen Kinderspielplatzes auf gemeindeeigenen Grundstücken der Gemarkung Breege, Flur 4, Flurstücke 34 und 35 im Kurpark Breege unter dem Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm des Landes MV zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft (FIWIG).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,1 MB
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1,3 MB
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117,2 kB
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