01.12.2022 - 6.4 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 9.3.2022 den Grundsatzbeschluss Nr. 013.07.146/22 über die Beplanung der alten Stallanlagen in Lobkevitz für 11 Eigenheime mit max. 1 Ferienwohnung als Einliegerwohnung gefasst.

Am 28.6.2022 wurde der städtebauliche Vorvertrag über die Kostentragung mit dem Vorhabenträger ausgefertigt (Beschluss Nr. 013.07.176/22 vom 15.6.2022) und die Planung wurde am 12.7.2022 beauftragt (Beschluss-Nr. 013.07.180/22 vom 15.6.2022.

Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren nach dem BauGB. 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

  1. Für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Lobkevitz soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Abbruch der vorhandenen baulichen Anlagen und Errichtung von 11 Eigenheimen zum Dauerwohnen mit max. 1 untergeordneten Ferienwohnung
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=456&TOLFDNR=13531&selfaction=print