02.03.2022 - 7.1 Antrag zur Aufstellung von Verkehrseinrichtunge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 02.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Aufgrund des Umstandes, dass im Bereich der Hauptstraße, gegenüber von dem Parkplatz am Markt viel geparkt wird, dieser Bereich jedoch für Müll-, Rettungsfahrzeuge etc. freigehalten werden muss, wird vorgeschlagen, diesen Bereich durch ein absolutes Halteverbot einzurichten. Dieses kann durch vier Verkehrsschilder (VZ 283-10 „absolutes Halteverbot Anfang, rechts“, VZ 283-21 „absolutes Halteverbot Anfang, links“, VZ 283-11 „absolutes Halteverbot Ende, links“ und VZ 283-20 „absolutes Halteverbot Ende, rechts“) erfolgen oder aber durch die Aufstellung von zwei Verkehrsschildern (VZ 283-10 „absolutes Halteverbot Anfang, rechts“ und VZ 283-20 „absolutes Halteverbot Ende, rechts“ in Kombination mit einer Grenzmarkierung (VZ 299). Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. Für die Aufstellung von vier Verkehrszeichen spricht, dass keine Folgekosten entstehen und die Anschaffungskosten geringer sind. Für die Aufstellung von zwei Verkehrsschildern in Kombination mit einer Grenzmarkierung spricht, dass die Grenzmarkierung deutlicher wahrgenommen würde von den Kraftfahrern. Kosten und Nutzen sollten genau abgewogen werden. Die Grenzmarkierungen müssen in der Regel alle fünf Jahre erneuert werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung von je einem Verkehrszeichen (VZ 286 eingeschränktes Halteverbot Beginn und Ende sowie eine Grenzmarkierung VZ 299 vor den Grundstückszufahrten Post und Hoffmann zu stellen und nach Genehmigung, aufstellen zu lassen.
Es wird einstimmig bei einer Gegenstimme für den Antrag gestimmt.
Der Beschluss wird geändert und über den geänderten Beschluss wird abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung von je einem Verkehrszeichen (VZ 286 eingeschränktes Halteverbot Beginn und Ende sowie eine Grenzmarkierung VZ 299 vor den Grundstückszufahrten Post und Hoffmann zu stellen und nach Genehmigung, aufstellen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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