02.03.2022 - 7.2 Antrag auf Aufstellung von Verkehrseinrichtunge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Anwohner bemängeln, dass LKW und auch Fahrzeuge (häufig Touristen), die schmale Straße „Ackerweg“ einfahren und Probleme haben, wieder hinauszugelangen. Aufgrund des Umstandes, dass es derzeit keine Wendemöglichkeit gibt, müssen die Fahrzeuge wieder rückwärts ausfahren. Insoweit sollte am Anfang der Straße „Ackerweg“ ein VZ 357 „Sackgasse“ in Kombination mit einem ZZ 1008-34 „Keine Wendemöglichkeit“ aufgestellt werden. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die Anwohner angehalten werden, die großen Steine, welche direkt vor deren Grundstücke gelegt wurden, entfernen zu lassen. Sofern dies gewünscht ist, sollte ein einheitliches Schreiben an die Anwohner gesandt werden. Auch stellen die großen abgelegten Steine eine Gefahr für die Kraftfahrzeugführer und auch Radfahrer dar und liegen derzeit auf der Gemeindestraße, welche sehr schmal ist. Möglich wäre, eine Ortsgestaltungssatzung für solche Problematik zu erstellen und einheitliche Regelungen festzuhalten. Dies würde zukünftig ggfs. dazu führen, dass von vornherein keine solchen großen Steine auf Gemeindeflächen abgelegt würden.  

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftra-gen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung des VZ 357 „Sackgasse“ in Kombination mit dem ZZ 1008-34 „Keine Wendemöglichkeit“ am Ackerweg, zwischen Hausnummer 26 und 13 im Kreuzungsbereich zu stellen und nach Genehmigung, die Aufstellung eines solchen zu beauftragen.

Vor Beantragung sind Abstimmungen mit der Abfallwirtschaft zu treffen, um Probleme aus-zuschließen.

 

Es wird einstimmig bei ohne Enthaltung und Gegenstimme für den Antrag gestimmt.

 

Der Beschluss wird geändert und über den geänderten Beschluss wird abgestimmt.

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung des VZ 357 „Sackgasse“ in Kombination mit dem ZZ 1008-34 „Keine Wendemöglichkeit“ am Ackerweg zwischen Hausnummer 26 und 13 im Kreuzungsbereich zu stellen und nach Genehmigung, die Aufstellung eines solchen zu beauftragen.

 

Vor Beantragung sind Abstimmungen mit der Abfallwirtschaft zu treffen, um Probleme aus-zuschließen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=463&TOLFDNR=10856&selfaction=print