02.03.2022 - 7.5 Umschuldung eines Kommunaldarlehens auf Grund A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

 Die Gemeinde Wiek hat ein Kommunaldarlehen bei der Deutschen Kreditbank mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2022. Dieses kann frühstens 6 Monate vor Ablauf ohne einen Forward-Aufschlag umgeschuldet werden. Das Amt wird beauftragt Kreditangebote einzuholen. Da noch keine Angebote vorliegen, können keine Aussagen über die Konditionen gemacht werden.

 

Da zu diesem Zeitpunkt keine zeitnahe Gemeindevertretersitzung stattfindet, empfiehlt das Amt die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin zu beauftragt, das Kreditangebot mit den günstigsten Konditionen mit einer quartalsweisen Annuität von 15.000 EUR (bisherige Annuität 8.000EUR) abzuschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Zustimmung zu erteilen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin, das Kreditangebot zu den günstigsten Konditionen mit einer quartalsweisen Annuität i.H.v. 15.000 EUR abzuschließen. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=463&TOLFDNR=10860&selfaction=print