27.04.2022 - 6.5 Antrag zur Einrichtung von Verkehrseinrichtunge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Während der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeinde Wiek am 10.11.2021 bat der Vorsitzende auf Hinweis eines Bürgers das Ordnungsamt um Prüfung, ob die Einrichtung eines Verkehrsspiegels an der Schule für die der Schule gegenüberliegenden Einfahrt an der Hauptstraße möglich sei. Durch den an der Kreuzung befindlichen Baum sei die Hauptstraße nicht bzw. schwer einsehbar. Der Außendienst des Ordnungsamtes hat eine Überprüfung durchgeführt und es für sinnvoll erachtet, einen Verkehrsspiegel aufstellen zu lassen. Anlage 4 zu § 43 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (St‌VO) enthält Informationen zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Verkehrsspiegel werden darin allerdings nicht erwähnt, da sie lediglich als Hilfsmittel gelten. Einen Verkehrsspiegel nach  St‌VO-Anforderungen gibt es demzufolge nicht. Generell kann es durchaus hilfreich sein, einen Sicherheitsspiegel an der Ausfahrt zu haben (wie in dem Bereich gegenüber des Schulgebäudes), der den Blickwinkel vergrößert. Dies gilt jedoch nur so lange, bis der Spiegel verschmutzt oder beschädigt ist. Möglicherweise ist das gespiegelte Bild dann verzerrt oder die Größenangaben stimmen nicht mehr, wodurch Situationen im Verkehr falsch eingeschätzt werden und letztendlich zu einem Unfall führen können. Es sollte bedacht werden, dass die Instandhaltung bzw. Reinigung des Verkehrszeichens gewährleistet ist.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Verkehrsspiegel zu bestellen und aufstellen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=464&TOLFDNR=11426&selfaction=print