27.04.2022 - 6.1 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des ste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiek am 05.11.2021 wurde der Kamerad Dirk Vinke zum Wehrführer und der Kamerad Steve Kuraskiewicz zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBl. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Frau von Buddenbrock: Liegen für die Personen die nötigen Qualifikationen vor? Sie bittet um Vermerk der Antworten im Protokoll.

Herr Kuraskiewicz: Aktuell liegt die Qualifikation noch nicht vor. Er ist bereit diese nachzuholen.

Herr Vinke: Besitzt Qualifikationen.

 

Herr Jürgens freut sich, dass die beiden Herren ihre Ämter antreten und es mit der Feuerwehr in Wiek weitergehen kann. Er wünscht bestes gelingen

 

Frau Harder bedankt sich bei den beiden für ihr Engagement.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek stimmt der Wahl des Kameraden Dirk Vinke zum Wehrführer und der Wahl des Kameraden Steve Kuraskiewicz zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wiek zu.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

Der Amtseid wurde von beiden geschworen und die Niederschrift der Vereidigung ausgefertigt

 

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