27.04.2022 - 6.6 Grundsatzbeschluss über die Erstellung eines Ko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 27.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Susann Schulze
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2022 dazu beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Frau von Buddenbrock weist darauf hin, dass im Haupt- und Finanzausschuss ein abweichender Beschluss gefasst wurde.
Frau von Buddenbrock übergibt einen Schriftsatz an die Gemeindevertreter (Anlage zum Protokoll)
Antrag Frau von Buddenbrock: Die Anmerkungen sollen in die Beschlussfassung aufgenommen werden.
Ausgeschlossen ist/sind:
Abstimmungsergebnisse |
||||
anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
9 |
2 |
6 |
1 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V |
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung eines Konzeptes für die Straße der Jugend in Wiek.
Das zu erstellende Konzept soll beinhalten:
- Verkehrsführung und –lenkung
- Parkmöglichkeiten
- Touristische Nutzung
unter Beachtung des Natur- und Hochwasserschutzes.
Das Konzept soll als Grundlage für die Gestaltung, Nutzung und Entwicklung des Straßen- und Uferbereiches der Straße der Jugend und gleichzeitig als Basis für die Beantragung er erforderlichen Fördermittel zur Finanzierung der sich aus dem Konzept abgeleiteten und wünschenswerten Maßnahmen dienen und dabei die genehmigungsrechtlichen Erfordernisse beurteilen.
Das Amt Nord Rügen wird beauftragt, die Kosten für dieses Konzept zu ermitteln und in die Planung des nächsten Haushaltes aufzunehmen.