15.09.2022 - 6.1 Annahme einer Schenkung; Wappenstein

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau von Buddenbrock zeigt ihr Mitwirkungsverbot an und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Mit Schreiben vom 28.04.2022 und nachgereichten Unterlagen hierzu vom 27.07.2022 beantragt der Heimatverin Wiek/Rügen e.V. die Übernahme des am Hafen platzierten Wappensteins mitsamt aufgestellter Bank, Mülleimer und Pflasterung.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Schenkungen. Der Schenkungswert beläuft sich gem. Auflistung auf 12.869,10 Euro (unter Einbezug von Skonto 12.845,47 Euro).

 

Zu dem beiliegenden Vermögensübertragungsvertrag bestehen seitens der Amtsverwaltung keine Bedenken. Nach Eigentumsübergabe ist die Gemeinde zur allgemeinen Verkehrssicherung und zur Instandhaltung des Wappensteins verpflichtet. Etwaige Folgekosten sind neben der herkömmlichen Instandhaltung und ggfs. Reinigung durch den gemeindlichen Bauhof nicht zu erwarten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu dieser Angelegenheit am 24.08.2022 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussfassung laut Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die Annahme einer Schenkung (Wappenstein, mitsamt Pflasterung, Bank und Abfallbehälter) in Höhe von 12.869,10 € respektive unter Einbezug von Skonto 12.845,47 €. Die Schenkung erfolgt durch den Heimatverein Wiek/Rügen e.V. Mithin bevollmächtigt und beauftragt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin und ihre erste Stellvertreterin zur Unterzeichnung des beiliegenden Vermögensvertrags. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Frau von Buddenbrock

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

9

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=466&TOLFDNR=12743&selfaction=print