15.09.2022 - 6.2 Annahme einer Schenkung; Badestelle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jan Wichmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Mit Schreiben vom 28.04.2022 und nachgereichten Unterlagen hierzu vom 27.07.2022 beantragt der Heimatverin Wiek/Rügen e.V. die Übernahme der am Hafen errichteten Badestelle mitsamt allem Zubehör und Pflasterung
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Schenkungen. Der Schenkungswert beläuft sich gem. Auflistung auf 20.026,36 Euro (unter Einbezug von Skonto 19.997,00 Euro). Die Kostenaufstellung beinhaltet Eigenleistungen, die mit insgesamt 292 Arbeitsstunden und einem Stundensatz von 12,50 €/Std. – mithin 3.650,00 € - angesetzt wurden.
Gemäß beiliegendem Vermögensübertragungsvertrag übernimmt der Heimatverein die Instandhaltung und Pflege der Badestelle, einschließlich des Aus- und Einbaus jeweils zu Saisonende und –beginn oder bei vorausgesagten extremen Wetterlagen. Hierfür soll eine Erstattung der Gemeinde an den Heimatverein i.H.v. pauschal 600,00 € / Jahr erfolgen. Kleinstreparaturen trägt der Heimatverein bis zu 30,00 €/Fall. Darüberhinausgehende Reparaturen sowie etwaige Betriebsprüfungen wären durch die Gemeinde zu tragen.
Nach dem Vorlaut des § 3 des Vermögensübertragungsvertrags sind Schäden, die durch unvorhergesagte Wetterlagen auftreten somit durch die Gemeinde zu regulieren. Neben der Betriebsprüfung durch die Dekra (ca. 400,00 €/Jahr) ist die Badestelle außerdem zu versichern (Kostenhöhe unbekannt, pauschal 100,00 €/Jahr) und die Wasserqualität 2x jährlich zu beproben (ca. 360,00 €/Jahr).
Problematischer gestaltet sich darüber hinaus die mit der Übernahme einhergehende Verkehrs-sicherungspflicht. Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) weist hinsichtlich kommunaler Badestellen auf einige Aspekte (bspw. Eignung des Gewässers, Überwachung der Wasserqualität, Kontrolle des Gewässergrundes, Wassertiefe, Wartung der Anlage) hin.
Lt. Vertrag wäre der Heimatverein im Zuge der Instandhaltung und Pflege u.a. auch für die Kontrolle des Gewässergrundes zuständig. Ob dies in dem geforderten Umfang seitens des Heimatvereins gewährleistet werden kann ist jedoch fraglich. Insbesondere die Bodenbeschaffenheit und die Kontrolle dessen auf etwaige Gefahrenquellen sind mit einem Risiko behaftet.
Ungeachtet der vertraglichen Regelungen ist die Gemeinde Wiek nach der Übernahme verkehrsicherungspflichtig und somit Ansprechpartner für jeden Nutzer der Badestelle. Unter Umständen ist dies auch bereits jetzt schon der Fall, da die Badestelle öffentlich und ungehindert betretbar ist und als Badestelle ausgewiesen ist. Hier gilt: Wer durch die Bereitstellung einer Infrastruktur zu erkennen gibt, dass an seinem Gewässer gebadet werden kann, eröffnet einen Verkehr und ist daher verkehrssicherungspflichtig.
Für den Fall, dass die Gemeinde die Badestelle nicht übernimmt muss somit eine klare Abgrenzung zur Bereitstellung der Badestelle erfolgen. Dies kann bspw. über die Absperrung mittels Kette erfolgen.
Der im Übertragsungsvertrag genannte Dekra Prüfbericht Nr. S 048626005215 ist anders als beschrieben nicht aus dem Jahr 2022, sondern aus dem Jahr 2019 und wies den Prüfvermerk - erhebliche Mängel - auf. Eine nochmalige Prüfung unter Prüfnummer S064448004613 vom 11.06.2021 ergab den Prüfvermerk - keine ersichtlichen Mängel.
Nach Rücksprache mit dem Heimatverein wurde für das Jahr 2022 noch keine Prüfung (06/2022) durchgeführt. Dieser wäre zur Übergabe jedoch zwingend erforderlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu dieser Angelegenheit am 24.08.2022 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung :
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die Annahme einer Schenkung (Ba-destelle mitsamt allem Zubehör und Pflasterung) in Höhe von 20.026,36 € respektive unter Einbezug von Skonto 19.997,00 €. Die Schenkung erfolgt durch den Heimatverein Wiek/Rügen e.V. Der Heimatverein hat zur Übernahme einen aktuellen Prüfbericht der Dekra vorgelegt. Mithin bevollmächtigt und beauftragt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin und ihre erste Stellvertreterin zur Unterzeichung des Vermögensvertrages.unter Berückichtigung folgender Änderungen:
- § 3 wird komplett gestrichen (die Badestelle geht komplett an die Gemeinde über)
- § 4 Der Heimatverein übernimmt keine Haftung. Die Haftung und Betriebssicherung geht am Tage der Vertragsunterzeichung an die Gemeinde Wiek über.
- § 6 Die in § 1 genannten technischen Bauten und Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Heimatvereines durch die Gemeinde veräussert werden
Herr Faralisch: Badetreppe besteht aus Metall. Was passiert, wenn Treppe komplett verschlissen ist und nicht mehr Instandgesetzt werden kann.
Frau Harder: Der Eigentümer entscheidet dies.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die Annahme einer Schenkung (Ba-destelle mitsamt allem Zubehör und Pflasterung) in Höhe von 20.026,36 € respektive unter Einbezug von Skonto 19.997,00 €. Die Schenkung erfolgt durch den Heimatverein Wiek/Rügen e.V. Der Heimatverein hat zur Übernahme einen aktuellen Prüfbericht der Dekra vorgelegt. Mithin bevollmächtigt und beauftragt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin und ihre erste Stellvertreterin zur Unterzeichung des Vermögensvertrages.unter Berückichtigung folgender Änderungen:
- § 3 wird komplett gestrichen (die Badestelle geht komplett an die Gemeinde über)
- § 4 Der Heimatverein übernimmt keine Haftung. Die Haftung und Betriebssicherung geht am Tage der Vertragsunterzeichung an die Gemeinde Wiek über.
- § 6 Die in § 1 genannten technischen Bauten und Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Heimatvereines durch die Gemeinde veräussert werden
Anlagen zur Vorlage
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138,9 kB
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