14.12.2022 - 6.1 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

Frau Harder und Frau Knebusch fassen die Ergebnisse der Beratungen zum Haushalt aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zusammen und erläutern die Investitionsmaßnahmen der nächsten beiden Jahre.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu dieser Angelegenheit am 12.Oktober.2022, 09 November und 21. November 2022 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussfassung laut Beschlussvorschlag

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die vorgelegten Haushaltspläne und Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt 2023/2024) mit den jeweiligen Stellenplänen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage