14.12.2022 - 6.6 Beschluss über den Beitritt zur Sparte Breitban...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 14.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:13
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll
Frau Harder zeigt Ihr Mitwirkungsverbot an und übergibt dir Leitung der Sitzung an Frau Knebusch. Sie verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.
Die Verbandsversammlung des ZWAR hat am 6. Juli 2022 die Teilnahme an der „dunkelgrauen/schwarzen Flecken“ Breitband-Förderung beschlossen. Die Gemeinde Wiek würde im 1. Projektgebiet mit ca. 4040 zu versorgenden Hausanschlüssen eingeplant werden.
Der ZWAR möchte noch in diesem Jahr den Fördermittelantrag für die Beratungskosten beantragen und die Markterkundung durchführen.
Für die Umsetzung sieht der ZWAR einen Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Beitritt in die Sparte Breitbandnetz als zwingend und zeitnah erforderlich an.
Diese Problematik wurde durch den Rechtsanwalt Herrn. Dr. Beutin rechtlich gewürdigt und in 4 Varianten zusammengefasst.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wiek hat sich zu diesem Thema bereits beraten und empfiehlt die Variante 4 zur Kostenerstattungsvereinbarung mit dem Zweckverband mit dem Zusatz einer eventuellen Mitsprache zum Ausbauplan.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Vertreter des Zweckverbandes anwesend. Frau Harder begrüßt Frau Gutt und Herrn Litty.
Herr Litty erklärt den Vertragsentwurf und den damit verbunden Beitritt der Gemeinde an die Sparte Breitband. Mit Beitritt der Gemeinde kann mit der weiteren Planung und Beantragung der Fördermittel begonnen werden. Der technische Teil der Erklärungen wird von Frau Gutt vorgenommen. Die in der Vergangenheit gemachten Fehler, dass nicht förderfähige Ausgaben getätigt werden, sollen nicht wiederholt werden. Der Vertrag regelt auch den Umlagemaßstab. Dieser wird an dem Einwohnermaßstab nach § 170 KV bemessen.
Frau Kley gibt zu bedenken, dass sich der ZWAR im Berufungsverfahren mit der Gemeinde Wiek befindet. Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass sich die Unterzeichnung des neuen Vertrages negativ auf das laufende Verfahren auswirken könnte.
Es soll erst das Verfahren abgewartet werden, und dann kann die Gemeinde erneut darüber beraten ob sie der Sparte Breitband beitreten wird.
Frau Gutt betont, dass die Planung bereits vorangeschritten ist. Ca. die Hälfte des Projektes ist fertig. Um eine sichere Förderung zu bekommen sollte man schnell sein und die Fördermittelanträge nicht als letzter stellen.
Frau Knebusch betont, dass sie auf fast allen Sitzungen des ZWARs war. Sie erklärt noch einmal warum die Gemeinde Wiek den ersten Vertrag nicht unterzeichnet hat, und macht darauf aufmerksam erst einmal das Verfahren sauber abzuschließen und dann den neuen Vertrag zu unterzeichnen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu dieser Angelegenheit am 21.November.2022 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig die Beschlussfassung laut Beschlussvorschlag abzulehnen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt mit dem ZWAR bzgl. der Absicherung des Breitbandausbaus eine Kostenerstattungsvereinbarung zu schließen.
Die Bürgermeisterin und Ihre Stellvertreterin werden bevollmächtigt, diese Kostenvereinbarung zu verhandeln und zu unterzeichnen. Die Gemeindevertretung ist über diese zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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