18.12.2019 - 6.4 Austritt der Gemeinde Lohme aus der Sparte sons...

Beschluss:
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Protokoll

Mit Beschluss vom 14.04.2016 hat die Gemeinde Lohme ihren Beitritt unter den Maßgaben des öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erweiterung des Aufgabenbereiches des ZWAR- Sparte sonstige Infrastruktur- beschlossen. Grund des Beitritts war die Aufgabenerweiterung des ZWAR zur Verwirklichung des Breitbandausbaus in den entsprechenden Gemeinden. Es sollten die Ortslagen Lohme, Nardevitz und Blandow mit einem Breitbandnetz erschlossen werden. Der ZWAR war für die Bereitstellung der passiven Infrastruktur und die zukünftige Betreibung und Dienstelieferung des Telekommunikationsnetzes verantwortlich, entsprechende Pachtverträge waren abzuschließen. Laut Vertrag erhebt der ZWAR für diese Sparte eine entsprechende Verbandsumlage. Diese wird durch die Verbandssatzung gemäß § 21 bestimmt. Gegenüber der Gemeinde Lohme wurde mit Bescheid vom 28.10.2019 eine Umlage in Höhe von 2.310 EUR erhoben. Nach Auffassung des Amtes Nord-Rügen ist diese Umlage rechtlich nicht über den § 21 gedeckt, da die Gemeinde finanziell nur dann beteiligt werden kann, wenn der ZWAR keine Gewinne erzielt. Die Gemeinde geht jedoch davon aus, dass durch die geplante Verpachtung der fertiggestellten Anlagen die Investitionen refinanziert werden können. Zudem erfolgte vor Erhebung der Umlagen keine Abstimmung mit der Gemeinde. Außerdem ist fraglich, ob aufgrund des Beitrittsbeschlusses aus dem Jahre 2016 ein Vertragsverhältnis mit dem ZWAR überhaupt begründet ist.

 

Anmerkungen der Gemeindevertretung zu diesem Beschlussvorschlag:

 

Grundsätzlich erhebt die Gemeindevertretung Lohme Kritik am Informationsfluss zwischen dem Amt Nord-Rügen und der Gemeinde Lohme. Laut Widerspruchsentwurf von Herrn Ulrich vom 03.12.2019 ist der Erhebungsbescheid bereits am 11.11.2019 im Amt Nord-Rügen eingegangen. Die Abgeordneten erfuhren von diesem Sachverhalt allerdings erst mit Zugang der Einladung zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung.

 

Gleichzeitig werden im Entwurf des Widerspruchs keine mit Fakten unterlegten Gründe für einen Austritt aufgeführt, sondern nur, dass das Amt Nord-Rügen der Auffassung ist, dass die erhobene Umlage des ZWAR rechtlich nicht über den § 21 gedeckt ist. Ob diese Auffassung durch den ZWAR, die Rechtsaufsicht oder gar von der Gerichtsbarkeit geteilt wird, sei dahingestellt.

 

 

Weiterhin vermissen die Abgeordneten fundierte Aussagen darüber, welches die Konsequenzen eines Austrittes wären oder sein könnten.

 

 

Insgesamt muss festgestellt werden, dass aufgrund der ungenügenden Informationslage, den Unwägbarkeiten eines Austritts, zusammen mit der immensen Wichtigkeit des Breitbandausbaus für die Infrastruktur der Gemeinde Lohme, es den Abgeordneten unmöglich ist, hier mit JA oder NEIN eine Entscheidung zu treffen.

 

 

Die Gemeindevertretung fordert das Amt Nord-Rügen auf, umfassend über alle Gründe, die für einen Austritt sprechen, sowie über die möglichen Konsequenzen eines Austritts in der Art zu informieren, dass die Abgeordneten im Sinne der Gemeinde Lohme eine verantwortungsvolle und sachlich richtige Entscheidung treffen können.

 

 

Diese Informationen erwarten wir rechtzeitig vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung und würden uns freuen, wenn zu diesem Thema ein Vertreter des Amtes Nord-Rügen in der Sitzung Rede und Antwort stehen könnte zu dann immer noch offenen Fragen der Gemeindevertreter.

 

 

Bis dahin wird eine Entscheidung zu dem hier vorgebrachten Beschlussvorschlag zurückgestellt.

 

 

Zum Widerspruch:

 

Im Grunde sind die Abgeordneten einstimmig der Auffassung, dass ein Widerspruch zum Bescheid des ZWAR vom 28.10.2019 über eine Umlage in Höhe von ??? eingelegt werden sollte.

 

Gleichwohl können die Abgeordneten dem Entwurf des Widerspruchs nicht zustimmen, da unklar ist, in welcher Höhe die Umlagebetrag ausfallen wird.

Im Entwurf des Widerspruchs von Herrn Ulrich vom 03.12.2019 ist von einem Betrag in Höhe von 4.840 € die Rede – in diesem Beschlussvorschlag wird jedoch von einem Umlagebetrag in Höhe von 2.310 € gesprochen.

Bitte klären Sie auch hier, welcher Betrag nun der wirklich Umlagebetrag ist.

Erst dann sehen sich die Abgeordneten in die Lage versetzt, zu diesem Widerspruch abschließend Stellung zu nehmen.

Auch dies wäre dann erst zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung möglich.

 

 

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Anlagen zur Vorlage