22.06.2022 - 6.4 Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Sagard ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBVRügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Nach den zuletzt erfolgten, teils starken Schwankungen in der Gebührenkalkulation ist diese nunmehr relativ ausgeglichen, sodass die allgemeine Gewässerunterhaltung keine schwankungen mehr hervorruft. Einzig die Schöpfwerke und Deichflächen führen aufgrund ihrer jährlich schwankenden Wartungsintensität zu Schwankungen in deren Gebührensätzen.

 

Für das Verbandsgebiet Sagard wurden 2020 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.792,6649 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        97,9336 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.694,7313 ha
     

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 73.299,70 Euro.  

Gemeinde Sagard: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2017

2018

2019

2020

Gebührensatz Sagard je BE

0,35 €

0,10 €

0,19 €

0,19 €

SW Lubitz je BE

0,33 €

0,36 €

0,26 €

0,33 €

SW Neuhof je BE

0,15 €

0,34 €

0,13 €

0,61 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=471&TOLFDNR=11989&selfaction=print