22.06.2022 - 6.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Sagard hat am 16.6.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.07.252/21 über die Zustimmung zum beantragten Bebauungsplan gefasst. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan. Mit dem Eigentümer wurde am 20.12.2021 ein städtebaulicher Vorvertag abgeschlossen, welcher die Kostenübernahme der Planung durch den Eigentümer regelt. (Beschluss Nr. 078.07.294/21 vom 3.11.2021. Die Planung wurde am 13.1.2022 beauftragt. (Beschluss Nr. 078.07.297/21 vom 3.11.2021).

Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor.

Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das eigentliche Planverfahren (Regelverfahren). Der Vorentwurf ist zu prüfen und zu billigen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Für den Bereich der ehemaligen Gaststätte in Marlow und Umgriffsflächen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

       Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung von Baurecht zur Errichtung von 2 Gebäuden (Wohngebäude und Geschäftshaus)
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

12

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=471&TOLFDNR=11990&selfaction=print