07.09.2022 - 6.3 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 18-99...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 22.2.2007 den Beschluss Nr. 18-99/07 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sportpark Vorwerk“ im Bereich des ehemaligen Gutshauses gefasst. Der Beschluss wurde nie umgesetzt.

Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. An die Gemeinde sind neue Planungsziele herangetragen worden und die Gemeinde Sagard hat am 22.06.2022 einen neuen Aufstellungsbeschluss über das Gebiet gefasst (Aufstellungsbeschluss Nr. 078.07.343/22 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Vorwerk“.

 

Aus diesem Grund ist der alte Aufstellungsbeschluss aufzuheben um das nicht mehr umsetzbare Planverfahren zu beenden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, den Aufstellungsbeschluss Nr. 18-99/07 vom 22.2.2007 aufzuheben und das Planverfahren zu beenden, weil dieses nicht mehr umsetzbar ist (neuer Vorhabenträger, neue Planungsziele).
  2. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

13

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=472&TOLFDNR=12582&selfaction=print