14.12.2022 - 6.4 Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Am 22.6.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Marlow“ im Regelverfahren beschlossen. Der Beschluss wurde vom 29.6.2022 bis 15.7.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung wurde mit Schreiben vom 28.6.2022 angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 14.7.2022 bis 29.07.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich vom 29.06.2022 bis 15.07.2022. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden erfolgte durch Anschreiben vom 28.6.2022.

Die im Verfahren bislang eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten (Abwägung).

Nach der Abwägung ist die Planung entsprechend anzupassen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Marlow“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 12 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein.(ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage)

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
    • Wasser- und Bodenverband Rügen
    • Landesamt für innere Verwaltung MV
  • E.dis Netz GmbH
  • EWE

 

  1. teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
    • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Deutsche Telekom Technik
  • Landesforst MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Gemeinde Lohme
  • Gemeinde Lietzow
  • Gemeinde Glowe
  • Stadt Sassnitz
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planung einzuarbeiten und die überarbeitete Planung ist der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

11

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage