23.03.2022 - 6.1 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des ste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 23.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glowe am 25.02.2022 wurde der Kamerad Daniel König zum Wehrführer und der Kamerad Mario Weckmüller zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.
Abstimmungsergebnis
Ausgeschlossen ist/sind:
Abstimmungsergebnisse |
||||
anwesend |
ja |
nein |
Enthaltung |
ausgeschl.* |
6 |
6 |
0 |
0 |
0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V Der Bürgermeister spricht seinen Dank gegenüber der alten Wehrführung aus, die jahrelang einen sehr guten Dienst für die Gemeinde geleistet haben. Anschließend werden die Gewählten vereidigt und zu Ehrenbeamten ernannt. |