27.04.2022 - 4.2 Antrag zur Einrichtung von Verkehrseinrichtunge...

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Protokoll

Vermehrt musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass in dem Bereich „Am Kliff 1 bis 3“ Fahrzeuge parken. Die Müllentsorgung ist sodann nicht mehr gewährleistet und konnte bereits mehrfach in der Vergangenheit nicht erfolgen, da die Entsorgungsfahrzeuge an den parkenden PKW nicht vorbeifahren konnten. Ein Abstrafen der parkenden PKW ist derzeit nicht möglich, da die rechtlichen Grundlagen hierzu fehlen. Eine Prüfung durch den Außendienst des Amtes Nord-Rügen ist erfolgt. Es besteht die Möglichkeit, in diesem Bereich die Feuerwehrzufahrt einzurichten, welche für die Mehrzweckhalle bisher noch nicht eingerichtet wurde. Diese würde ein Parken verbieten und bei Zuwiderhandlung kann der Außendienst ein entsprechendes Abstrafen vornehmen. Sollte in diesem Bereich keine Feuerwehrzufahrt gewünscht sein, könnte auch über eine generelles Parkverbot bzw. ein Parkverbot mit Einschränkung während der Zeit der Müllentsorgung durch entsprechende Beschilderung eingerichtet werden.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag: 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 283 „absolutes Halteverbot“ sowie Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ zu stellen und nach Genehmigung aufstellen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=477&TOLFDNR=11448&selfaction=print