29.06.2022 - 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Glowe hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Glowe geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung fest.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage