29.06.2022 - 6.8 Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Me...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Mi., 29.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Im Jahre 2019 wurde das neue elektronische Meldescheinsystem „AVS“ in der Gemeinde Glowe eingeführt. Dieses System ermöglicht das elektronische Anlegen, die elektronische Bearbeitung sowie die elektronische Übermittlung und Abrechnung von Kurbeiträgen.
Seit dem Jahr 2019 war die Nutzung freiwillig. Viele, vor allem größere, Beherberger nutzen bereits dieses System. Um die Digitalisierung voranzutreiben und weitere Wünsche der Gäste zu erfüllen, sollte die Nutzung für Beherberger, Hausmeisterdienstleister oder ähnliche Verwaltungen ab einer große von 15 Betten verpflichtend werden.
- Die Nutzung dieses System bringt viele Vorteile
- Voranschreiten der Digitalisierung
- Geringer Verwaltungsaufwand
- „saubere“ Abrechnungen und fälschungssicher
- Jeder Gast erhält hier eine „Gästekarte“
- Die künftige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs kann vermutlich nur mit diesen Gästekarten umgesetzt werden (Aufdruck von individuellen Barcodes auf der Gästekarte zur Registrierung beim Busfahrer)
- Die künftige Nutzung dieses Systems ohne jeglichen Druck ist möglich Gästekarte aufs Handy Wunsch vieler Gäste
- Ggf. kostenfreie Nutzung der WC´s in der Gemeinde Glowe mit der Kurkarte wäre mit diesen Gästekarten möglich Zutritt zu den öffentlichen WCs durch den generierten Barcode auf der Gästekarte
Das Anschreiben und Umsetzten dieses Beschlusses würde dann im kommenden Herbst/Winter durch die Tourist-Info Glowe erfolgen