21.08.2019 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 21.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Sagard plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes südlich der Ernst-Thälmann-Straße am westlichen Ortseingang zum Zwecke des Wohnungsbaus als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht. Am 15.5.2019 wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger zur Regelung der Planungskosten abgeschlossen (Beschluss-Nr. 078.6.37-533/19 vom 10.4.2019. Die Planung wurde am 21.5.2019 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.6 37-537/19 vom 10.4.2019). Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde.
Beschluss
Beschluss:
1. Für einen Bereich südlich der Ernst-Thälmann-Straße am westlichen Ortseingang von Sagard soll ein Bebauungsplan nach § 13 b zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Arrondierung des bestehenden Siedlungsbereichs im Bereich bestehender Erschließungsanlagen zur Sicherung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. § 1a BauGB, Schaffung von Baurecht für Wohngebäude zur Verbesserung der Wohnungsversorgung der örtlichen Bevölkerung.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ in Sagard und der Begründung werden gebilligt.
4. Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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