21.08.2019 - 6.5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum einfachen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mi., 21.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Am 15.10.2014 hat die Gemeinde Sagard den Beschluss Nr. 078.6.03-23/14 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Milchviehanlage“ über den Bereich der nun ehemaligen Milchviehanlage bei Sagard gefasst. Planungsziel ist die Festlegung des Gebietes als Sondergebiet für die Landwirtschaft und Sicherung des Landschaftsbildes durch Festsetzung einer Höhenbegrenzung für bauliche Anlagen. Der Beschluss wurde vom 14.1.2015 bis 30.1.2015 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde laut Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt gemacht. Am 16.5.2018 wurde der Vorentwurf der Planung gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 25.6.2018 bis 26.7.2018 statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Aushang in den Schaukästen sowie auf der homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 7.6.2018 bis 26.6.2018. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Anschreiben vom 6.6.2016. Die Planung wurde mit Schreiben vom 6.6.2018 angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die Gemeinde am 20.2.2019 abgewogen und die Entwurfsunterlagen für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt (Beschluss-Nr. 078.6.36-498/19). Anschließend wurde die Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Amt Nord-Rügen und im Internet unterwww.b-planpool.de vom 25.3.2019 bis 30.4.2019 ausgelegt. Die öffentliche Auslegung ist durch Aushänge, auf der homepage des Amtes und im Internet unter www.b-planpool.de vom 6.3.2019 bis 27.3.2019 bekannt gemacht worden. Die von der Planung betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Aschreiben vom 28.2.2019 beteiligt worden, das Ergebnis der Abwägung und die öffentliche Auslegung wurden mitgeteilt.
Mit der Abwägung der erneut eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum einfachen Bebauungsplan Nr. 16 „Milchviehanlage“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 10 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 5 Behörden und 1 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landesforst MV – Forstamt Rügen
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Stadt Sassnitz
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard den einfachen Bebauungsplan Nr. 16 „Milchviehanlage“ für den Bereich der ehemaligen Milchviehanlage westlich der Ortslage Sagard bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB werden gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den einfachen Bebauungsplan Nr. 16 „Milchviehanlage“ mit der Begründung inklusive Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,4 MB
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