05.10.2022 - 6.1 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die derzeit bestehende Satzung aus dem Jahr 2009 regelt einen Stufentarif, dem die Zusammenfassung der Steuerpflichtigen in Steuergruppen zugrunde liegt. Diese Staffelung nach Mietaufwandsgruppen führt zu einem degressiven Zweitwohnungssteuertarif, der nach der aktuellen Rechtsprechung das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art.3 Abs.1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzt.

Zweitwohnungssteuersätze in Höhe von 20 % des jährlichen Mietaufwandes sind anerkannt und unterliegen keinen rechtlichen Bedenken.

Die grundlegende Überarbeitung der geltenden Satzung aus dem Jahr 2009 ist notwendig, um Mehreinnahmen für die Gemeinde zu erzielen, die verwaltungsinternen Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen Amt und Fremdenverkehrsamt zu optimieren, die Satzung an aktuelle/zukünftige Gegebenheiten anzupassen sowie gesetzliche Vorgaben umzusetzen.  Das Amt Nord-Rügen empfiehlt die Beschlussfassung der vorliegenden Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Glowe zum 01.01.2023.

 

 

Frau Rolinski gibt Ausführungen zur Beschlussvorlage und dem Verfahren der Berechnung und Heranziehung der Zweitwohnsteuer. Weiter sei es geplant, die Bürger mittels Anschreiben über die Heranziehung zur Zweitwohnsteuer zu informieren.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Glowe beschließt in ihrer Sitzung am 05.10.2022 die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Glowe.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage