05.10.2022 - 6.8 Beschluss über die Aufstellung eines sachlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Mielke zeigt sein Mitwirkungsverbot an. Er übergibt die Leitung der Sitzung an Frau Hasselberg und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeinde Glowe hat einen Teillandschaftsplan zur Suche von Eignungsräumen für Anlagen der Tierhaltung nach § 35 BauGB erarbeitet und 2022 verabschiedet.

Die Ergebnisse des Teillandschaftsplanes sind im Flächennutzungsplan zu manifestieren. Hierfür ist der sachliche Teilflächennutzungsplanes ein geeignetes Planungsinstrument.

Im Rahmen der am 21.08.2019 beschlossenen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kann das Ergebnis des Teillandschaftsplanes nicht zeitnah eingearbeitet werden, da bereits ein Klageverfahren zur geplanten Legehennenanlage bei Baldereck vor dem Verwaltungsgericht anhängig ist und eine FNP-Fortschreibung sehr viel Abstimmungsbedarf mit den Behörden zu allen Problemen und Entwicklungstendenzen der gesamten Gemeinde erfordert.

Die Planung wurde am 5.7.2022 beauftragt (Beschluss-Nr. 030.07.303/22 vom 29.6.2022).

Der Vorentwurf wurde vom Planungsbüro erarbeitet und gibt die Ergebnisse des beschlossenen Teillandschaftsplanes wieder. Andere Änderungen sind nicht erfolgt.

Mit dem gebilligten Vorentwurf wird die Planung angezeigt, und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig beteiligt (§§ 3 und 4 jeweils Absatz 1)

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Es soll ein sachlicher Teilflächennutzungsplan für die Ausweisung einer Konzentrationszone für Anlagen der Tierhaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone für Anlagen der Tierhaltung gemäß § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB soll im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung die Nutzung von privilegierten Vorhaben auf dafür geeignete Flächen gesteuert werden.

  1.  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe der Planung und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Thomas Mielke

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=482&TOLFDNR=13015&selfaction=print