01.10.2019 - 6.7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. vereinf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Am 26.6.2019 hat die Gemeinde Sagard den Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9 "Wohnanlage Capeller Straße" gefasst (GV 078.07.015/19). Die Entwurfsunterlagen wurden gebilligt. Der Beschluss wurde vom 10.7.2019 bis 31.7.2019 ortsüblich gem. Hauptsatzung bekannt gemacht. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderungen und der nicht erkennbaren Auswirkungen der Änderungen auf die Öffentlichkeit wurde mit Beschluss  GV 078.07.015/19 vom 26.6.2019 auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB verzichtet. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 29.7.2019 bis 30.08.2019 statt. Die Bekanntmachung erfolgte laut Hauptsatzung der Gemeinde in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und gem. § 4a BauGB Im Internet unter www.b-planpool.de vom 10.7.2019 bis 31.07.2019.Die Planunterlagen haben im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 5.7.2019 beteiligt, die Planung wurde mit Schreiben vom 8.7.2019 angezeigt. Mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.  Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planänderung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 8 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 7 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen 3 Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

                       

a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

            e.dis

 •         EWE

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Landkreis Vorpommern-Rügen

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

                                   Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

 

         Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

         Wasser- und Bodenverband Rügen

         Gemeinde Glowe

         Gemeinde Lohme

         Stadt Sassnitz

d) Stellungnahmen der Bürger

Die Stellungnahmen der 3 Bürger wurden ausführlich behandelt (siehe Anlage), führten im Ergebnis der Abwägung jedoch zu keiner Planänderung.

    

2.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, Gemeinde und Bürger die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.     Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“  für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei in der Capeller Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Dezember 2017 (GVOBl.MV vom 29.12.2017 S. 331) beschlossen.

 

4.     Die Begründung wird gebilligt.

 

5.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ mit der Begründung  nach § 10  und 10a BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen, wenn gegenüber der Gemeinde der Nachweis über den externen naturschutzfachlichen Ausgleich erbracht wurde. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=49&TOLFDNR=1377&selfaction=print