01.10.2019 - 6.4 Widerspruch der leitenden Verwaltungsbeamtin - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch das Aufbringen der Markierungen auf dem Straßenkörper der Capellerstraße wurde ein, im Grundgedanken richtiger Einfall, eine verkehrswidrige Verkehrslenkung geschaffen. Diese wurde bereits im Vorfeld mit den Verantwortlichen beseitigt. Aufgrund des Widerspruches zur Beschluss-Nr. 078.07.036/19 der Gemeindevertretung vom 21.08.2019 durch die Leitende Verwaltungsbeamtin bedarf es eines erneuten Beschlusses der Gemeindevertretung.

Durch einen Termin vor Ort mit Vertretern der Gemeinde Sagard, dem Ordnungsamt des Amtes Nord-Rügen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, wurden Maßnahmen durchgesprochen, welche allerdings keine rechtliche Wirkung hatten und der Prüfung bedürfen.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Sagard beschließen nun, dass Amt Nord-Rügen zu beauftragen, entsprechende Möglichkeiten auf ihre Rechtssicherheit und Durchführbarkeit zu überprüfen und einen entsprechenden Antrag, in Rücksprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Sagard, bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Amt Nord-Rügen zu beauftragen, die Möglichkeiten der Verkehrsführung und Verkehrslenkung in der Capellerstraße zu prüfen.

Durch die Abwägung und Prüfung der Möglichkeiten wird dann in Rücksprache mit dem Bürgermeister ein entsprechender Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen gestellt.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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