26.04.2022 - 7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di., 26.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Putgarten hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Putgarten geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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