25.10.2022 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten vom 28. Juni 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer digitalen Informations-Stele für Eigenwerbung und touristische Destinationen/ Leistungsanbieter auf Rügen
  • Vergabe zum Bau eines Straßeneinlaufs mit Versickerungsmulde und Anschluss an den vorhanden Straßengraben in Putgarten
  • Beauftragung eines Anwaltes
  • Zustimmung der Gemeinde Putgarten zur Anschaffung eines Elektrofahrzeuges für die Belange der Tourismusgesellschaft

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20 September 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Ausbau Dachgeschoss in einem Mehrfamilienhaus mit 2 WE hier: - Erweiterung der Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses von 4 Wohneinheiten (WE) auf 5 WE mit Antrag auf Abweichung
  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Aktualisierung und Anpassung der Baugenehmigung Az.: 02772/96 Ferienwohnanlage Haus 1 bis 3 mit Antrag auf Abweichung

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde folgende Entscheidung getroffen:

 

  • keine

 

 

Breitbandausbau: Die Baumaßnahmen gehen jetzt an 2 verschieden Punkten weiter. Es wird vereinzelt zu halbseitigen Straßensperrungen kommen.

 

Frau Möbius berichtet von der Gerichtsverhandlung vom 24.10.2020 Gemeinde Putgarten gegen Landesamt Rostock

 

Für die Gemeinde Putgarten war es kein positives Ergebnis. Es wurde sich dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes angeschlossen.

 

Die Gemeinde hat die Klage auf Anraten des Gerichtes zurückgezogen, da es keine Aussicht auf Erfolg gab.

 

Der Richter hat aber den Hinweis gegeben, dass die Gemeinde einen Antrag beim Landkreis auf Überprüfung der Straße (Breite) und auf zulässige Gewichtsbegrenzung (7,5 t) stellen kann. Eventuell mit dem Zusatzschild Lieferverkehr frei.

 

Des Weiteren wurde in der Verhandlung eindeutig festgelegt, dass die Arkonabahn Gelegenheitsverkehr ist. Damit kann der VVR diese Bahnen nicht wie Linienverkehr behandeln.

 

Die Strecke Putgarten –Kap Arkona sowie zum Jagdschloß Granitz sind rein touristische Strecken, und werden somit nicht mit dem Vertrag zwischen VVR und Landkreis abgedeckt.

 

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