04.12.2019 - 6.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit Datum vom 24.4.2019, eingegangen im Amt Nord-Rügen am 2.5.2019 hat der Grundstückseigentümer der ehemaligen Gärtnerei in Sagard an der Glower Straße einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Wohnbebauung gestellt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan. Alle anfallenden Kosten sind durch städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB vom Grundstückseigentümer zu tragen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für den Bereich der ehemaligen Gärtnerei an der Glower Straße (Flurstück 125/18 der Gemarkung Sagard Flur 8) soll ein Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.

      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung eines kleinen Wohnbaugebietes zur Arrondierung der Ortslage
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Die Gemeinde Sagard billigt den vom Bauausschuss befürworteten beigefügten städtebaulichen Entwurf als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes .

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

13

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage