04.12.2019 - 6.1 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 04.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Nach § 45(1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45(2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Nach § 46(1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46(2,4) KV M-V i.V.m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen. Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,6 MB
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