13.12.2022 - 6.2 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern
- Bearbeiter:
- Jenny Lußky
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die derzeit bestehende Satzung aus dem Jahr 2009 regelt einen Stufentarif, dem die Zusammenfassung der Steuerpflichtigen in Steuergruppen zugrunde liegt. Diese Staffelung nach Mietaufwandsgruppen führt zu einem degressiven Zweitwohnungssteuertarif, der nach der aktuellen Rechtsprechung das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art.3 Abs.1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzt.
Zweitwohnungssteuersätze in Höhe von 20 % des jährlichen Mietaufwandes sind anerkannt und unterliegen keinen rechtlichen Bedenken.
Die grundlegende Überarbeitung der geltenden Satzung aus dem Jahr 2009 ist notwendig, um Mehreinnahmen für die Gemeinde zu erzielen, die verwaltungsinternen Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen Amt und Fremdenverkehrsamt zu optimieren, die Satzung an aktuelle/zukünftige Gegebenheiten anzupassen sowie gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Das Amt Nord-Rügen empfiehlt die Beschlussfassung der vorliegenden Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Putgarten zum 01.01.2023.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 einstimmig ohne Enthaltung für die Beschlussvorlage gestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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156,6 kB
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369,8 kB
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3
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134,4 kB
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