20.01.2022 - 4.3 Beratung über einen möglichen Grundsatzbeschlus...

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Protokoll

Herr Heese führt aus, dass die obere Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde 2003 beauflagt hatte, das Grundstück der Realschule zu verkaufen – Ertrag 80.000,00 Euro.

 

Der Inhaber, Herr Hess, wurde mehrfach angemahnt, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.

 

Der letzte potenzielle Vorhabenträger hat von seiner Planung Abstand genommen, da sich inzwischen der Kaufpreis auf 1,5 Millionen Euro erhöht haben soll.

 

Herr Heese schlägt vor, dass die Gemeinde über das Grundstück einen B-Plan „Parkanlage“ legt. Damit ergehen soll eine Abrissverfügung an Herrn Hess für die ehemaligen Schulgebäude. Diese ist aber nicht durchsetzbar.

 

Durch den Landkreis ist eine Ordnungsverfügung an den Inhaber geschickt worden. Hier wird Herr Kuhn noch einmal nachfragen, ob ein Ordnungsgeld verfügt wurde bzw. wie der Sachstand dazu ist. Herr Kuhn verweist auch auf den Rahmenplan der Gemeinde, der bereits für dieses Areal eine Parkanlage vorsieht.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen B-Plan über das Grundstück „Realschule“ zu legen. Dazu muss ein Planungsbüro beauftragt werden – Inhalt: „Parkanlage“.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V