10.03.2022 - 4.1 Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 10.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der verfallenen Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz gefasst (Beschluss-Nr. 019.07.107/20).
Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme mit den Eigentümern abgeschlossen (Beschluss-Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021).
Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt.
Nunmehr liegt der Vorentwurf vor. Dieser ist von der Gemeinde zu billigen. Nach dem Billigungsbeschluss erfolgen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wird erklärt, dass im Bauausschuss und auch in der Gemeindevertretung eine 1-Geschossigkeit festgelegt wurde. Darauf sollte der Vorhabenträger auch hingewiesen werden. Im Vorentwurf sind aber 2-geschossige Gebäude vorgesehen. Zur Klärung:
1-geschossig: 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss
2-geschossig: 2 Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den o. g. Beschluss zu billigen, mit folgender Änderung:
Im Vorentwurf ist die Geschossigkeit auf 1 Geschoss zu verringern, die GRZ ist
von 0,4 auf 0,3 zu reduzieren
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Im Vorentwurf ist die Geschossigkeit auf 1 Geschoss zu verringern, die GRZ ist von 0,4 auf 0,3 zu reduzieren
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,1 MB
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783,5 kB
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