12.05.2022 - 4.2 Beratung über den Entwurf der 2. Änderung des B...

Reduzieren

Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 25.6.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.07.082/20 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ in Dranske gefasst. Der Beschluss wurde vom 3.7.2020 bis 21.7.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am  27.4.2021 wurde der Planungsauftrag an das Büro Mill vergeben (Beschluss-Nr. 019.07.144/21 vom 8.4.2021).

Nunmehr liegt der Entwurf der Planungsänderung zur Beratung vor.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt möge nach der Beratung entscheiden, wie der Plan zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt werden soll.

 

Herr Mill erklärt, dass nach umfangreichem Studium aller geltenden Planungsunterlagen der Bau mit Staffelgeschossen und die hohe Dichte der Bebauung im westlichen Teil unzulässig sind. Die Gemeinde hat in den Planungsdokumenten Steildächer festgeschrieben. Anhand der Planzeichnung werden die Änderungen erläutert. Im Bereich ehemals Block 8 und Block 6 sind jetzt zwei allgemeine Wohngebiete (Pufferfunktion) geplant. Dort sind Ferienhäuser ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einem Hauptwohnsitz ist aber eine Ferienwohnung ausnahmsweise zulässig. Auch eine kleine Pension könnte ausnahmsweise gebaut werden (ca. 12 Betten). Ein Wohnhaus als Zweitwohnsitz ist auch möglich. Auf der Fläche ehemals Block 8 ist das Maß der baulichen Höhe auf 1 Vollgeschoss reduziert worden, auf der Fläche ehemals Block 5 kann 2-geschossig gebaut werden. Damit ist die Traufhöhe bei einem Geschoss auf 4,5 m und bei 2 Geschossen auf max. 7 m festgelegt. Die GRZ bleibt unverändert bei 0,3. Nur im Bereich der kleinen nordöstlichen SO-Teilfläche liegt die GRZ bei 0,4. Im noch rechtsgültigen B-Plan ist eine Überschreitung der GRZ bis 0,6 für Nebenanlagen festgeschrieben, nach Ansicht von Herrn Mill ein Planungsfehler. Dies ist eigentlich nicht erwünscht, ist aber durchaus machbar, wenn es städtebaulich gut begründet wird. Dies ist hier aber nicht der Fall. Deshalb wurde die GRZ für Nebenanlagen auch auf 0,45 reduziert, zumal dies aus der Bilanzierung in der Begründung so abzuleiten ist. Ausnahme: Fläche ehemalige Kita. Herr Mill wird dazu Kontakt mit dem Eigentümer der Fläche ehemals Kita aufnehmen (auch hier müsste diese Reduzierung erfolgen), wenn die Gemeinde ihr Mandat erteilt. Ebenso möchte sich Herr Mill die Reduzierung der Gebäudelängen auf 18 m auf dieser Fläche vom Eigentümer bestätigen lassen.

Die Baufelder auf der Fläche ehemals Block 6 sind bleiben unverändert (keine Verschiebung nach Süden, um die Alleebäume zu erhalten). Die dort befindliche Baumallee fällt lt. Abwägungstext nicht unter den Alleenschutz. Es wird über die Möglichkeit nachgedacht, die Baumreihe umzupflanzen. Da die Bäume aber bereits ca. 20-30 Jahre stehen, ist dies nur mit einem erheblichen technischen Aufwand möglich.

Zum Verfahren:

Vorschlag Herr Mill: Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht 2020

           Bereich gehört zum Siedlungsbereich

           frühzeitige Behördenbeteiligung nicht notwendig

           auf Umweltbericht kann verzichtet werden

           Bürgerbeteiligung sollte man machen

Die Visualisierung wird zum 23.06.22 zur GV-Sitzung fertig sein.

Herr Dippe stellt die Frage nach der Erweiterung des Geltungsbereiches (Teilfläche ehemalige Blöcke 1 – 5. Herr Kuhn erklärt, dass das Bauamt davon abgeraten hat – ein Bedarf würde gegenüber der Raumordnungsbehörde nicht nachweisbar sein.

 

Herr Große fragt nach, wie die Straße außen am Gebiet B-Plan 23 in Richtung Schulstraße erschlossen werden kann. Dies gehört zur äußeren Erschließung und müsste im städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger festgeschrieben werden.

 

Herr Große gibt zu bedenken, dass auf dem Gebiet Block 8 ursprünglich Bauten errichtet werden sollten, die einen Meerblick ermöglichen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt den Entwurf des Vermessungsbüros Mill in der Gemeindevertretung zu beraten

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

4

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage