24.02.2022 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 24.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
- Medizinische Versorgung in Dranske ist trotz Wegzugs des Arztes Dr. Kuhls weiter sichergestellt, ab 06.04.2022 neue Ärztin bei Frau Reken angestellt (dann Sprechstundenzeiten wie bisher)
- Umzug Bibliothek weitestgehend abgeschlossen. Dank an Tischler (Lothar Waldner), Frauen A. Schudde, J. Schneider, E. Borrmann, Herrn U. Ahlers und MA vom Bauhof
- Buchspende von Dr. Kuhls – 30-bändige Deutsche Enzyklopädie Brockhaus
-
Gemeindliche Veranstaltungen:
- 12.03.2022 Frauentag
- 14.04.2022 Osterfeuer
- 30.04.2022 Maibaumsetzen, Tanz in den Mai
- 15.05.2022 Tag der Offenen Tür im Alte Schule-Bürgerhaus
- 11.06.2022 Rad Challenge „Rund Rügen“
- 29./30. 07.2022 Boddenparty
-
Veranstaltungsplanung für die gesamte Saison durch eine vom Sozialausschuss initiierte AG im Zusammenwirken mit dem FVA
- Bühne für Sommerferien mieten
- Wöchentliche Highlights (Musik, Kinderprogramme, Lesungen…)
- Zusammenarbeit mit den „Rügen Piraten“
- Förderantrag „Maritime Achse, 2. BA“ über ILERL (integr. ländl. Entw.) – für 2022 keine Mittel – Berücksichtigung zum Stichtag 31.08.2022 für 2023
- Weitere Forderungen des Bundes auf Erlösauskehr für von der Gemeinde veräußerte Liegenschaften
- Nutzung von Wohnhäusern zu Ferienwohnungen ohne baurechtliche Genehmigung
- Einwohnerversammlung am 24.05.2022
Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske vom
9. Dezember 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Beschluss über den Wechsel des Vorhabenträgers zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg"
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Nutzungsänderung Mietobjekt in Ferienwohnung
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Anbau eines Windfangs im EG und Treppe für die darüberliegende Eingangsterrasse im DG für 2 Appartements und Nutzungserweiterung von 13 auf 15 Appartements
- Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe von Bauleistung zur "Instandsetzung der E.- Versorgung auf dem Schulplatz" in Dranske
- Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe von Bauleistungen zur "Dachreparatur am Bauhof Dranske"
- Vergabe von Bauleistungen zum Farbanstrich der Fassade der FFw in Dranske
- Vergabe von Bauleistungen zur Dachreparatur am Bauhof Dranske
In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 3. Februar 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau Garage und Carport
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Umbau einer Doppelhaushälfte und Vergrößerung der Gaube und Wintergarten
Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertra-genen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurde keine Entscheidung getroffen.
Im Zusammenhang mit dem privaten Grundstücksverkehr in der Gemeinde wurden im Berichtszeitraum keine Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen abgegeben.
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 3. Februar 2022 wurde durch Herrn Große beantragt, dass das Bauamt eine Erklärung bezüglich der Bauflächen des Golfvillages nach der 5. bis zur 7. Änderung abgibt. Wurde die bebaubare Fläche vergrößert? Wurden bebaubare Flächen auf das Areal des Golfplatzes erweitert?
Gerne ist das Amt bereit, den Gemeindevertretern die durch die Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen bezüglich des B-Planes Nr. 18A noch einmal zu erklären. Es sei aber vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht das Bauamt die Bebauungspläne aufstellt und beschließt, sondern die Gemeinde in Form der Gemeindevertretung. Nur diese hat nach dem Baugesetzbuch die Planungshoheit. Seitens des Amtes war in der Vergangenheit immer wieder auf die Vielzahl der Änderungen hingewiesen und gefragt worden, ob diese tatsächlich erforderlich sind
Ursprungsplan 2011:
SO Golf (Teil A) |
GRZ |
Geschosse |
Firsthöhe |
|
0,3 |
II |
24,0 mHN |
Zulässig:
3. Änderung 2016:
SO Golf |
GRZ |
Geschosse |
Firsthöhe |
|
0,3 |
II |
24,0 mHN |
Zulässig:
5. Änderung und Ergänzung 2018:
SO Golf |
GRZ |
Geschosse |
Firsthöhe |
|
0,3 |
II |
25,0 mHN |
Zulässig:
7. Änderung 2020:
SO Golf |
GRZ |
Geschosse |
Firsthöhe |
|
0,3 |
II |
24,0 mHN |
Zulässig:
Siehe 5. Änderung
Ab der 3. Änderung des B-Plan 18A wurden neben den im Ursprungsplan zulässigen Beherbergungsbetrieben auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser zugelassen.
Eine Kapazitätserweiterung in Form der Erhöhung der GRZ, Geschossigkeit oder Bauhöhe ist nicht zu verzeichnen.
Eine Bauflächenerweiterung ist in der 5. Änderung und Ergänzung (2018) eingetreten.
Ergänzungsfläche ehem. B-Plan 17
Eine Erweiterung der Baufläche auf die Golffläche ist in der 7. Änderung (2020) in Form der Festsetzung der Stellflächen (Bauflächenausweisung) durch die Gemeinde veranlasst worden.