21.04.2022 - 5 Einwohnerfragestunde

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Protokoll

Bürger 1 hat eine Frage zum Bootslager

Herr Kuhn       erklärt, dass darüber im Tagesordnungspunkt 6.5 (öffentl. Teil) beraten wird.

 

Bürger 2 fragt an, warum die Gemeinde nicht gewillt ist, sich an die städtebaulichen

  Verträge zu halten, die der Bürgermeister selbst abgeschlossen hat. Diese

  werden ständig verletzt.

  Es geht z. B. um ein Bauvorhaben in Lancken – hier wurde größer

  gebaut als gestattet (nicht 160 m² sondern 210 m²).

  Solche Fragen dürfen laut Kommunalverfassung nicht im nichtöffentlichen

  Teil behandelt werden, sondern müssen im öffentlichen Teil erfolgen,

(Namen usw. können ja weggelassen werden).

 

Herr Kuhn stellt klar, dass der Bürgermeister allein keine Entscheidungen treffen

  kann. Das erfolgt immer mehrheitlich durch die Gemeindevertretung.

  Es wurde kein städtebaulicher Vertrag durch ihn als Bürgermeister mit Herrn

  Adomat geschlossen.

  Die angesprochene Baugenehmigung ist nach Prüfung durch den Landkreis

                        erteilt worden.

 

Bürger 2 Herr Kuhn lügt.

  Es gibt einen städtebaulichen Vertrag mit der Unterschrift von

  Herrn Kuhn. Dort steht drin, dass das Baufeld verlegt werden darf mit der

  Forderung, dass nur 160 m² bebaut werden dürfen.

 

Herr Große     Wenn tatsächlich größer als genehmigt gebaut wurde, muss eine Prüfung

erfolgen.

 

Herr Kuhn macht darauf aufmerksam, dass es sich um eine Einwohnerfragestunde

   handelt. Der Bürger 2 ist kein Einwohner und auch kein Bürger von Dranske

                       im Sinne der Kommunalverfassung (§ 13).

   Trotzdem wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Er möchte

                       bitte sein Statement unterlassen und eine Frage stellen.

 

Bürger 2          Im Notarvertrag wurde darauf gedrungen, dass der Golfplatz und das 

                        Golfresort zusammen übergeben werden. Ist der Vertrag eingehalten

                        worden?

  

Herr Kuhn Der betreffende Notarvertrag ist nicht Angelegenheit der Gemeinde.

                       Im Textteil des B-Planes wurde festgehalten, dass der Golfplatz und das

   Golfresort gleichzeitig entsteht sollen.

 

Bürgerin 3 Es gibt einen Beschluss der Gemeinde, der fordert, diese Verpflichtung

                       notariell in den Vertrag aufzunehmen   --< Anlass der

   Normenkontrollklage

   Sie liest den Beschluss vor die Gemeinde sollte sich an ihre Beschlüsse

   halten.

 

Herr Kuhn weist darauf hin, dass es in Bezug auf die Klage eine Entscheidung vom

                        Verwaltungsgericht geben wird.

 

Bürger 2          Wie kommt die Gemeinde dazu, ohne Ausschreibung den Bunker und den

                        Teich als Bauerwartungsland zu verkaufen?

 

Herr Kuhn Auf Grundlage von Wertgutachten erfolgte ein Flächentausch mit

                        Wertausgleich.

 

Bürgerin 3 fragt an, warum die Gemeindevertretung Beschlüsse fasst, die nur dem

  Erschließer des Golfplatzes Profit bringen. Mit der Verlegung des Clubhauses

  In die Nähe der Grundstücksgrenze zum B-Plan 17 ist Ärger vorprogrammiert

  und die Pflicht allen gegenüber verletzt (Gebietserhaltungsanspruch der

jetzigen Eigentümer wird komplett außer Acht gelassen).

Bürgerin 3 wird die anfallenden Kosten der Normenkontrollklage der

Gemeinde in Rechnung stellen.