21.04.2022 - 5 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 21.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Bürger 1 hat eine Frage zum Bootslager
Herr Kuhn erklärt, dass darüber im Tagesordnungspunkt 6.5 (öffentl. Teil) beraten wird.
Bürger 2 fragt an, warum die Gemeinde nicht gewillt ist, sich an die städtebaulichen
Verträge zu halten, die der Bürgermeister selbst abgeschlossen hat. Diese
werden ständig verletzt.
Es geht z. B. um ein Bauvorhaben in Lancken – hier wurde größer
gebaut als gestattet (nicht 160 m² sondern 210 m²).
Solche Fragen dürfen laut Kommunalverfassung nicht im nichtöffentlichen
Teil behandelt werden, sondern müssen im öffentlichen Teil erfolgen,
(Namen usw. können ja weggelassen werden).
Herr Kuhn stellt klar, dass der Bürgermeister allein keine Entscheidungen treffen
kann. Das erfolgt immer mehrheitlich durch die Gemeindevertretung.
Es wurde kein städtebaulicher Vertrag durch ihn als Bürgermeister mit Herrn
Adomat geschlossen.
Die angesprochene Baugenehmigung ist nach Prüfung durch den Landkreis
erteilt worden.
Bürger 2 Herr Kuhn lügt.
Es gibt einen städtebaulichen Vertrag mit der Unterschrift von
Herrn Kuhn. Dort steht drin, dass das Baufeld verlegt werden darf mit der
Forderung, dass nur 160 m² bebaut werden dürfen.
Herr Große Wenn tatsächlich größer als genehmigt gebaut wurde, muss eine Prüfung
erfolgen.
Herr Kuhn macht darauf aufmerksam, dass es sich um eine Einwohnerfragestunde
handelt. Der Bürger 2 ist kein Einwohner und auch kein Bürger von Dranske
im Sinne der Kommunalverfassung (§ 13).
Trotzdem wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Er möchte
bitte sein Statement unterlassen und eine Frage stellen.
Bürger 2 Im Notarvertrag wurde darauf gedrungen, dass der Golfplatz und das
Golfresort zusammen übergeben werden. Ist der Vertrag eingehalten
worden?
Herr Kuhn Der betreffende Notarvertrag ist nicht Angelegenheit der Gemeinde.
Im Textteil des B-Planes wurde festgehalten, dass der Golfplatz und das
Golfresort gleichzeitig entsteht sollen.
Bürgerin 3 Es gibt einen Beschluss der Gemeinde, der fordert, diese Verpflichtung
notariell in den Vertrag aufzunehmen --< Anlass der
Normenkontrollklage
Sie liest den Beschluss vor die Gemeinde sollte sich an ihre Beschlüsse
halten.
Herr Kuhn weist darauf hin, dass es in Bezug auf die Klage eine Entscheidung vom
Verwaltungsgericht geben wird.
Bürger 2 Wie kommt die Gemeinde dazu, ohne Ausschreibung den Bunker und den
Teich als Bauerwartungsland zu verkaufen?
Herr Kuhn Auf Grundlage von Wertgutachten erfolgte ein Flächentausch mit
Wertausgleich.
Bürgerin 3 fragt an, warum die Gemeindevertretung Beschlüsse fasst, die nur dem
Erschließer des Golfplatzes Profit bringen. Mit der Verlegung des Clubhauses
In die Nähe der Grundstücksgrenze zum B-Plan 17 ist Ärger vorprogrammiert
und die Pflicht allen gegenüber verletzt (Gebietserhaltungsanspruch der
jetzigen Eigentümer wird komplett außer Acht gelassen).
Bürgerin 3 wird die anfallenden Kosten der Normenkontrollklage der
Gemeinde in Rechnung stellen.