21.04.2022 - 6.3 Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der verfallenen Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz gefasst (Beschluss-Nr. 019.07.107/20).

Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme mit den Eigentümern abgeschlossen (Beschluss-Nr.  019.07.142/21 vom 8.4.2021).

Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt.

Nunmehr liegt der Vorentwurf vor. Dieser ist von der Gemeinde zu billigen. Nach dem Billigungsbeschluss erfolgen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Erklärung erfolgt anhand von Planzeichnungen. Der Bauausschuss hat den Beschluss grundsätzlich empfohlen, der Hauptausschuss hat der Aufnahme in die Tagesordnung der Gemeindevertretung zugestimmt. Änderung: keine zweigeschossige, sondern nur eingeschossige Bauweise, Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3.

 

Zusätzlich bedarf es noch einer Klärung: Das Areal ist abwassermäßig noch nicht erschlossen.

 

Im Vorentwurf des B-Planes ist folgendes zu ändern: eingeschossige Bauweise, Reduzierung auf GRZ 0,3.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

Mit folgende Änderung:

  • Im Vorentwurf des B-Planes eingeschossige Bauweise, Reduzierung auf GRZ 0,3

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage