23.06.2022 - 6.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den En...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 25.6.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. 019.07.082/20 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ in Dranske gefasst. Der Beschluss wurde vom 3.7.2020 bis 21.7.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am  27.4.2021 wurde der Planungsauftrag an das Büro Mill vergeben (Beschluss-Nr. 019.07.144/21 vom 8.4.2021).

 

Nunmehr liegt der Entwurf der Planungsänderung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt möge hat in seiner Sitzung am 18.5.2022 den Entwurf zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Herr Mill erhält das Rederecht.

 

Er zeigt nochmals die Ausgangssituation anhand des alten Planes. Dann präsentiert er die geänderte Planung und erläutert die Änderungsinhalte. Es gibt jetzt 2 Wohngebiete – südlich und westlich des Rosa-Luxemburg-Ringes (Richtung Kleingartenanlage). Diese beiden Gebiete werden vorrangig zum Wohnen genutzt. Ausnahmsweise möglich: Wohnen als Hauptnutzung mit einer Ferienwohnung bzw. es besteht die Möglichkeit, eines kleinen Beherbergungsbetriebes (ca. 12 Betten). In jedem Einzelfall kann die Gemeinde entscheiden, ob eine Ferienwohnung gebietsverträglich ist. Reine Ferienhäuser sind ausgeschlossen – Wunsch der Gemeinde.

 

Das Maß der baulichen Nutzung im westlichen Wohngebiet (von drei- auf eingeschossig) sowie im darüber liegenden Sondergebiet (von drei- auf zweigeschossig) wurde deutlich reduziert. Die Firsthöhen und Trauflinien wurden mit geringerem Höchstmaß neu festgesetzt - hier wurde eine Klarstellung vorgenommen. Es sind Sattel-, Walm und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 30 – 45° möglich.  Staffelgeschosse sind weiterhin ausgeschlossen. Die GRZ ist flächendeckend in den Hauptanlagen auf 0,3 und bei Nebenanlagen auf 0,45 festgesetzt.

 

Im Grundstücksbereich der ehemaligen Kita (Nova) war keine Reduzierung möglich – es muss das Planungsschadenrecht beachtet werden. Eine kleine Ecke südlich vom Grundstück „Nova“ befindet sich noch im Besitz der Gemeinde. Hier kann die o. g. Reduzierung erfolgen Empfehlung von Herrn Mill.

 

Die Gebäudelängen sind auf 18 m begrenzt, es wurde die offene und abweichende Bauweise kombiniert. Die Reduzierung der Gebäudelängen werden immer nur an der Seite gemessen, an der Erschließungsstraße liegt. Die Baufelder werden noch bemaßt. Die Baumreihe im Süden unterliegt nicht dem Alleenschutz (hausbegleitende Pflanzung). Eventuell könnten die Bäume umgesetzt werden – ist aber technisch und finanziell sehr aufwendig.

 

Die Möglichkeit des altersgerechten/sozialen/betreute Wohnens ist weiter möglich – die Baumasse ist immer noch erheblich und damit ist das umsetzbar.

 

Die örtlichen Bauvorschriften wurden dahingehend gelockert, dass transparente Zäune gesetzt werden können. Weitere Änderungen wurden hier nicht vorgenommen.

 

Zum Artenschutz liegt der Zwischenbericht jedem Gemeindevertreter vor. Das Endergebnis wird bis Juli vorliegen und wird dann ergänzt. Es gibt 26 Vogelarten, davon gilt der „Neuntöter“ als geschützte Art. Keine Relevanzen wurden ermittelt bei Amphibien, Reptilien, Fledermäusen. Eventuell wird es dazu bei den Bauzeitenregelungen Einschränkungen geben.

 

Schottergärten werden ausgeschlossen. Zum „Neuntöter“ wird es sicherlich konkretere Aussagen zum Erhalt und Förderung von Flächen geben.

 

Die Gemeinde ist zur Straße in der Erschließungspflicht. Hier sollte ein städtebaulicher Vertrag mit einem möglichen Investor geschlossen werden.

Nach § 13a kann zulässiger Weise das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Es wird nur eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geben.

 

In der Power-Point-Präsentation werden die genannten Änderungen sichtbar. Die Dichte der möglichen Bebauung im Bereich der Hauptanlagen, aber auch die jeweiligen Höhen können aus den Plänen entnommen werden. Zum Thema Reetdach wird über die Dachneigung diskutiert. Die Firsthöhen werden nochmals erklärt: 1 Vollgeschoss – ca. 9 m, 2 Vollgeschosse ca. 12 m über Erdboden.

 

Herr Kuhn erfragt, ob Herr Mill Vorschläge zur Grundstücksgrößen hätte. Dies ist nicht der Fall.

 

Die Gemeindevertreter stellen Verständnisfragen, die von Herrn Mill beantwortet werden.

 

Folgende Einarbeitung soll noch erfolgen:

Wegen Dacheindeckung mit Reet - Dachneigungen bis 52° sind zulässig

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

9

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Kleine Ecke (befindet sich im Eigentum der Gemeinde) neben Grundstück Nova

1-geschossige Bauweise

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

7

2

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

 

Herr Ahlers beantragt die Verweisung von TOP 6.1 in den Bauausschuss

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

1

6

3

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Über den Entwurf wird mit den genannten Änderungen abgestimmt

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hiddenseeblick“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

Einarbeitung der Änderungen:

 

  • Dacheindeckung in Reet – Dachneigung bis 52° zulässig
  • Kleine Ecke Flur 4, Flurstück 41/155, 41/160, 41/152 und 41/158) neben Grundstück Nova 1-geschossige Bauweise                             
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

7

1

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage