23.06.2022 - 6.9 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 5.12.2019 den Beschluss-Nr. 019.07.047/19 über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lancken“ gefasst. Als Planungsziel wurde angegeben: Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Stellplätzen im Bereich des Gutshauses.

Der Beschluss wurde vom 19.12.2019 bis 8.1.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Am 20.5.2020 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag abgeschlossen, der die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt (Beschluss- Nr. 019.07.073/20 vom 12.3.2020. Die Planung wurde am 8.7.2020 beauftragt, ebenso ein Schallgutachten sowie eine Fledermauskartierung. Nunmehr liegen alle erforderlichen Gutachten vor und der Entwurf konnte angefertigt werden durch das Planungsbüro. Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Auf Grund der denkmalgeschützten Parkanlage, inkl. Mauer und der ebenfalls denkmalgeschützten Alleebäume muss der gesamte Parkplatzbereich entgegen des Antrages weiter nach Osten rutschen. Die geschützten Bäume benötigen einen Abstand zur versiegelten Fläche vom Kronenbereich aus - weitere 2,0 Meter als Schutz für die Wurzeln. Aus diesem Grund war der ursprüngliche Antrag des Vorhabenträgers nicht umsetzbar. Eine Verlängerung des Parkplatzes nach Süden -um nicht so weit nach Osten zu rutschen- mit einer einseitigen Parkreihe ist nicht möglich, da der benötigte Einfahrtsradius für die Parktaschen ebenfalls eine gewisse Breite benötigt, die im Süden aber nicht mehr gegeben ist.

Der vorliegende Entwurf ist durch die Gemeinde zu billigen. Anschließend erfolgt das förmliche Verfahren nach dem BauGB gem. § 13 BauGB.

 

Hier erfolgt eine kurze Erläuterung durch Herr Kuhn anhand der Planzeichnung. Der notwendigerweise für die Stellplatzanlage erweiterte Geltungsbereich liegt nicht komplett auf Flächen des Vorhabenträgers und der Gemeinde Dranske. Das Flurstück 108 gehört der Landwirtschaftsgesellschaft „Am Wieker Bodden“. Hier wurde zwischen dem Vorhabenträger und Herrn Kröger eine Einigung erzielt. Herr Kröger stimmt der Übernahme einer Teilfläche zu, damit die Gemeinde das Vorhaben weiter entwickeln kann.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lancken“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage